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Sonntag, 11. November 2007

Ohne Grundgesetz wird es wieder passieren

Grundgesetz

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Ansorde (Gast) - 11. Nov, 18:03

Grundgesetz der Allierten

Begründung der rechtlichen Nichtexistenz
der Bundesrepublik in Deutschland („BRD“)

Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die „BRD“ durch Veröffentlichung im BGBl I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die „BRD“ selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):

* S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen...“.
* S. 6 Es gibt also genaugenommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.
* S. 3 Aber auch die „Rats“- bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.
* S. 4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein.

Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.

Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:

* S. 9 „Was ist ein Staat?“
Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).
* S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“
Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“
* S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“
Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.
* S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“
Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlußfolgerung aus dem bisher Vorgetragenen:

1. Es ist festzustellen, daß das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt. (siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948 - Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)

2. Die Gründung der „BRD“ konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

* Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
* Die „BRD“ hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 RGBl. S. 583 ausgegeben am 22. Juli 1913 zuletzt widerrechtlich geändert am 21.08.
2002, BGBl. 2002 T. I, S. 3322).

Eine Staatsgewalt hat die „BRD“ niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der „BRD“ ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt.

Damit sollte bewiesen sein, daß die „BRD“ von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zur Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.

Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 (Geltungsbereich) des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluß und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.

Es bleibt ein Verweis, um es anders zu beweisen, daß die „BRD“ bzw. das GG zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 4 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S. 885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der „BRD“ und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II zum 23.09.1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten. Hier liegt ein gewisser Fehler vor, denn als der Einigungsvertrag rückwirkend in Kraft trat war er bereits aufgehoben und zwar durch Aufhebung und Bekanntmachung der „BRD“.

Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 23.09.1990 eine „BRD“ keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (DDR [russisches Besatzungsgebiet]). Hier ist darauf hinzuweisen, daß der Art. 23 GG bereits am 31. 08. 1990 durch die „BRD“ selbst aufgehoben wurde (Quelle: Änderungsdateien in Beck-Texte im dtv/ Grundgesetz). Es wurde auch neuen Bundesländern unmöglich den alten Ländern beizutreten, da laut Ländereinführungsgesetz vom 22.07.1990 § 2 Abs. 1,2,3 GBl. S. 955 Länder auf der Basis vom 23.07.1952 entstehen sollten und dieses Gesetz erst mit der Wirkung vom 14.10.1990 in Kraft getreten ist (Ländereinführungsgesetz § 1).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

* „Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
„Die „BRD“ ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“
* „Sie, (die „BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“
* „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“
(siehe Artikel 144 GG)

Im Einigungsvertrag, sind wie oben aufgeführt, im Art. 4 Abs. 2 festgehalten, daß Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird. Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen, siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff .

Somit konnten, auch hilfsweise so gesehen, die Länder der DDR am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 nicht beitreten, da dieser spätestens seit dem 23.09.1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, daß der Art. 23 GG schon seit dem 18.07. 1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war.

Im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09. 1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990 & BGBl. II 1994 S. 40-45) lautet es im Artikel 1. Abs. 1 „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlin umfassen.“

Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die „BRD“ oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52) Artikel 7, Abs. e) „Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“ (siehe Artikel 116 GG)

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09. 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff & BGBl. II 1994 S. 40 ff, ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:

* Vorwort Abs. 6
In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren.
* Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
* Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

In der Protokollerklärung zum Einigungsvertrag ist festgehalten:

Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegungen des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.

Diese Aussage belegt abschließend die obige Beweisführung.

Fazit:

Es gibt 3 Elemente die einen Staat ausmachen.

1. Das Staatsvolk

2. Das Staatsgebiet

3. Die Staatsgewalt

Das Staatsvolk wird klar dem Deutschen Reich zugeordnet. Das Staatsgebiet ist ebenfalls klar festgestellt, das des Deutschen Reichs. Die Staatsgewalt ist wie oben aufgearbeitet in der Hand der vier Alliierten Besatzungsmächte und das bis zum Abschluß eines Friedensvertrag dessen Grundlagen im Protokoll der Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945 dargelegt wurden.

Ergebnis:

Die westdeutsche Bundesrepublik in Deutsch-and („BRD“) ist wegen Fehlens mindestens eines Elementes kein Staat, hat deshalb auch keine Fähigkeit, seit dem Entzug des Geltungsbereiches auf dem Gebiet des Deutschen Reichs, durch die Besatzungshoheitlichen Mächte, Staatshoheitliche Tätigkeit zu vollführen.

Anerkennung seitens rechtlich bestehender Staaten kann das Fehlen von staatsnotwendigen Elementen nicht beheben.

Die Bundesrepublik in Westdeutschland (BRD) war zu keiner Zeit ein Staat!

Zusätzliche Anmerkungen

Ist ein Staat nach einem Krieg militärisch besetzt, so hat er ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit nach Art. 43 der Haager Landkriegsordnung.
Das Grundgesetz sieht die Wahlen der Verfassung vor („GG für die BRD“ Artikel 146). Die Bürger des besetzten Landes haben keine Staatsangehörigkeit, da es ohne Verfassung keinen Staat gibt.
Schon Dr. Carlo Schmid stellte in seiner Grundsatzrede am 8. September 1948 im Parlamentarischen Rat u.a. fest:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem «Grundgesetz» noch keine Verfassung.
Das Grundgesetz ist ein Diktat der Siegermächte und daher nur ein besatzungsrechtliches Mittel für die Verwaltung des besetzten Gebietes.“
„Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter
und legitimierter Gewalt voraus.“
„Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.“

1. Ist ein Friedensvertrag mit dem besetzten Land abgeschlossen (diesen könnten nur Vertreter des Deutschen Reichs unterzeichnen, da die „BRD“ diesen Krieg nicht geführt hat), finden im ehemals besetzten Land Wahlen zur Nationalversammlung statt und diese bereitet die Verfassungswahlen vor.
2. Das Deutsche Reich ist nicht gleichzusetzen mit dem „III. Reich“. Das Deutsche Reich ist nach der Kapitulation durch die Wehrmacht nicht untergegangen, sondern existiert fort.
Dieses ist so nach Völkerrecht und findet in Form der Gerichtsbeschlüsse seine Bestätigung.
Auf Deutschland werden die Feindstaatenklausel der UNO – trotz der heuchlerischen „Brüderbünde“ angewandt und somit befinden sich alle Staaten der UNO (!) nach wie vor mit Deutschland im Kriegszustand.
Daher ist die Frage der Staatsangehörigkeit die Grundlegende aller politischen Fragen und hat den Vorrang vor allen anderen.
Solange die Feindstaatenklausel der UNO auf ein Land angewandt wird, gibt es keinen Friedensvertrag.
Gibt es keinen Friedensvertrag, so gilt das Land nach wie vor als militärisch besetzt.
3. Da es einen Staat namens BRD nicht gibt, gibt es auch keine BRD -Staatsangehörigkeit. Steht in Ihrem Ausweis unter Staatsangehörigkeit auch: „deutsch“?
Staatsangehörigkeit bedeutet: Angehöriger des Staates XYZ.
Deshalb müßte dort „BRD“ stehen.
Einen Staat mit dem Namen „Deutsch“ hat es nie gegeben!
Diese Lüge mit der Staatsbürgerschaft soll uns die Wahrheit verbergen. Da das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist, sind alle Deutschen nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 „Bürger des Deutschen Reichs“!
Deshalb kann die „BRD“ auch keinen Ausländer zu einem „Deutschen“ machen!

Gruß,
Ansorde

„Es gibt zwei arten von Weltgeschichte:
die eine ist die offizielle, verlogene,
für den Schulunterricht bestimmte;
die andere ist die geheime Geschichte,
welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt.“
Honoré de Balzac

Fendair (Gast) - 16. Jul, 13:27

Blödsinn

> Staatsangehörigkeit bedeutet: Angehöriger des Staates XYZ.
> Deshalb müßte dort „BRD“ stehen.
> Einen Staat mit dem Namen „Deutsch“ hat es nie gegeben!

Frag mal einen Engländer, Schotten, Waliser oder Nordiren ob es den Staat "Brite" gibt. Die werden dich blöd anglotzen und dann irgendwas von idiotischen Hunnen murmeln!

Gibt es einen Staat "Französich", "Dänisch", "Maltekisch" oder "Falkanesisch"?
DaMax (Gast) - 13. Mär, 21:01

Deutsche Rechtschreibung

Darum schaf(f)t man es auch wieder ab.

Sie sollten den Text wenigstens richtig schreiben, dann leidet auch nicht die Aussage.

Gottfried (Gast) - 14. Mär, 09:49

Was zählt ist der Inhalt

Wenn ich einen Text bewerte geht es mir darum, ob er interessant ist und nicht, ob Rechtschreibfehler oder Tippfehler darin sind. Ich bin nicht Hobby-Schreiblehrer sondern am Inhalt des Textes interessiert. Andere haben Spaß am Fehlersuchen, warum nicht - ihr Hobby.
Aber in diesem Fall kann man die fehlerhafte Schreibweise auch doppeldeutig sehen. Deutschland "schaft" sich ab, könnte man u.a. so interpretieren: Die Schafe (Bürger) merken es nicht, das etwas vor sich geht, was Ihnen schadet. Oder auch, ein klassisches Bild: Die Lämmer sehen nicht, wie der Metzger das Schlachtverbot in Frage stellt.

Inhaltliche Bewertung des Inhalts: Das Grundgesetz ist immer noch in Kraft (faktisch), aber es wird von der politischen Klasse zum Teil recht subjektiv verbogen/uminterpretiert. Manchmal schiebt das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor, manchmal nicht. Das war allerdings in der Geschichte eigentlich immer schon so. Die politischen Führungsakteure halten sich an das Recht, so lange es ihren Ideen nicht widerspricht. Und wenn es das tut, dann versuchen sie es zu umgehen (z.B. ihre Ideen/Machtpolitik auf die europäische Ebene auszulagern) oder hoffen darauf, dass keiner Klage dagegen erhebt (Schafe) oder das Verfassungsgericht es nicht untersagt (politischer Spielraum).
Die parteiliche Besetzung der obersten Verfassungshüter ist nicht ideal. Auf eine bessere Idee ist scheinbar bisher auch keiner gekommen.
Fazit: Gewaltenteilung ist in der Praxis fehlerhaft, aber trotzdem (bzw. erst recht) grundlegend wichtig.

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