Menschenrechtpreis für Sylvia Stolz
Hiermit wird vorgeschlagen, den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes 2009 an die in Heidelberg inhaftierte Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu verleihen.
Sylvia Stolz, die auch als „deutsche Jeanne d’Arc“ bekannt ist, wurde am 14.1.2008 wegen ihrer Verteidigung des Dissidenten Ernst Zündel zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt und noch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal verhaftet. Sie ist seither zusammen mit Kriminellen in der JVA Heidelberg eingesperrt. Zusätzlich wurde gegen Sylvia Stolz ein 5-jähriges Berufsverbot verhängt.
Sylvia Stolz erfüllt damit die Grundsätze für die Preisvergabe: Sie hat sich unter Einsatz ihrer persönlichen Freiheit, ihrer Gesundheit, und Inkaufnahme schwerer persönlicher Nachteile um die Verwirklichung der Menschenrechte in ihrem Land verdient gemacht. Sie hat sich nicht hindern lassen, das Recht auf Verteidigung einzufordern, sowohl für Regime-Kritiker, die von den Machthabern verfolgt und wegen Meinungsdelikten kriminalisiert werden, wie auch für ihr Volk [a1] insgesamt, indem sie die völkerrechtswidrige Fremdherrschaft über mehr als 60 Jahre nach dem Waffenstillstand von 8.5.1945 angeprangert hat. Die Absetzung der Regierung eines besiegten Staates und die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet verstößt gegen die überschreitet die Befugnisse einer Besatzungsmacht gemäß Haager Landkriegsordnung (Art. 43 LKO).
Die ganze Geschichte bei Unglaublichkeiten
Sylvia Stolz, die auch als „deutsche Jeanne d’Arc“ bekannt ist, wurde am 14.1.2008 wegen ihrer Verteidigung des Dissidenten Ernst Zündel zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt und noch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal verhaftet. Sie ist seither zusammen mit Kriminellen in der JVA Heidelberg eingesperrt. Zusätzlich wurde gegen Sylvia Stolz ein 5-jähriges Berufsverbot verhängt.
Sylvia Stolz erfüllt damit die Grundsätze für die Preisvergabe: Sie hat sich unter Einsatz ihrer persönlichen Freiheit, ihrer Gesundheit, und Inkaufnahme schwerer persönlicher Nachteile um die Verwirklichung der Menschenrechte in ihrem Land verdient gemacht. Sie hat sich nicht hindern lassen, das Recht auf Verteidigung einzufordern, sowohl für Regime-Kritiker, die von den Machthabern verfolgt und wegen Meinungsdelikten kriminalisiert werden, wie auch für ihr Volk [a1] insgesamt, indem sie die völkerrechtswidrige Fremdherrschaft über mehr als 60 Jahre nach dem Waffenstillstand von 8.5.1945 angeprangert hat. Die Absetzung der Regierung eines besiegten Staates und die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet verstößt gegen die überschreitet die Befugnisse einer Besatzungsmacht gemäß Haager Landkriegsordnung (Art. 43 LKO).
Die ganze Geschichte bei Unglaublichkeiten
bitter_twisted - 18. Feb, 17:05
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