CCC will Diskussion anregen
"Mein Fingerabdruck ist kein Geheimnis, den kann jeder haben. Ich habe nichts zu befürchten."
Damit versucht der Minister offenbar der Aktion des Chaos Computer Clubs den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der hatte den Fingerabdruck heimlich von einem Wasserglas abgenommen, aus dem Schäuble bei einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin getrunken hatte.
[...]
Applaus bekommt der CCC auch vom Security-Experten Bruce Schneier. Dem britischen Magazin The Register sagte Schneier: "Ich mag den politischen Aktionismus des Hacks". Die Aktion zeige sehr gut das Problem von Fingerabdrücken auf: "Was soll der Minister jetzt schon tun? Seine Fingerabdrücke sind jetzt bekannt für alle Zeit." Datenschützern ist die Integration des Fingerabdrucks in Ausweisdokumente schon schon lange ein Dorn im Auge. "Die Biometrie im ePass soll eingeführt werden, um den Identitätsmissbrauch zu verhindern – in Wirklichkeit wird er aber erhöht, weil durch den ePass biometrische Merkmale wie das Bild des Passinhabers mit hoher Qualität weltweit verfügbar gemacht werden", erklärt Johann Bizer, bis Ende Januar stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Es soll aber noch Menschen geben, die nicht wollen, dass jeder und vor allem staatliche Behörden willkürlich über ihre Daten verfügen können. "Ich habe nichts zu verbergen, also könnt ihr mich ruhig total überwachen bis in den privatesten Bereich" ist die klassische Begründung für pauschales staatliches Schnüffeln und die genaue Umkehr der eigentlich menschenrechtlich geltenden Unschuldsvermutung. Der Bürger wird, statt in seinen Rechten vom Staat geschützt zu werden - eine der Hauptaufgaben des (liberalen Rechts-)Staates - von diesem als von vorneherein verdächtiges Sicherheitsrisiko und Überwachungsobjekt eingestuft. Und das nicht mehr bei Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat, sondern pauschal und ohne, dass ein rechtsstaatlich relevanter Grund vorliegen muss.
Juristisch sind die Hacker allerdings noch nicht aus dem Schneider. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte am Wochenende gegenüber heise online, man wolle erst die Sachverhalte prüfen, bevor man über ein mögliches juristisches Vorgehen entscheide. So sei noch nicht sicher, ob es sich bei dem Fingerabdruck tatsächlich um den von Schäuble handle. Selbst wenn der Minister nicht gegen die Veröffentlichung vorgeht, könnten zum Beispiel die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Bußgelder verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.
Wenn das so wäre, also wenn (staatsangestellte) Datenschützer wirklich noch auf Basis von Gesetzen gegen Datenmissbrauch und Überwachung vorgehen könnten, wäre das ja gut, und gerade das, was die Aktion des CCC herausfinden wollte.
Quelle: heise.de
Damit versucht der Minister offenbar der Aktion des Chaos Computer Clubs den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der hatte den Fingerabdruck heimlich von einem Wasserglas abgenommen, aus dem Schäuble bei einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin getrunken hatte.
[...]
Applaus bekommt der CCC auch vom Security-Experten Bruce Schneier. Dem britischen Magazin The Register sagte Schneier: "Ich mag den politischen Aktionismus des Hacks". Die Aktion zeige sehr gut das Problem von Fingerabdrücken auf: "Was soll der Minister jetzt schon tun? Seine Fingerabdrücke sind jetzt bekannt für alle Zeit." Datenschützern ist die Integration des Fingerabdrucks in Ausweisdokumente schon schon lange ein Dorn im Auge. "Die Biometrie im ePass soll eingeführt werden, um den Identitätsmissbrauch zu verhindern – in Wirklichkeit wird er aber erhöht, weil durch den ePass biometrische Merkmale wie das Bild des Passinhabers mit hoher Qualität weltweit verfügbar gemacht werden", erklärt Johann Bizer, bis Ende Januar stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Es soll aber noch Menschen geben, die nicht wollen, dass jeder und vor allem staatliche Behörden willkürlich über ihre Daten verfügen können. "Ich habe nichts zu verbergen, also könnt ihr mich ruhig total überwachen bis in den privatesten Bereich" ist die klassische Begründung für pauschales staatliches Schnüffeln und die genaue Umkehr der eigentlich menschenrechtlich geltenden Unschuldsvermutung. Der Bürger wird, statt in seinen Rechten vom Staat geschützt zu werden - eine der Hauptaufgaben des (liberalen Rechts-)Staates - von diesem als von vorneherein verdächtiges Sicherheitsrisiko und Überwachungsobjekt eingestuft. Und das nicht mehr bei Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat, sondern pauschal und ohne, dass ein rechtsstaatlich relevanter Grund vorliegen muss.
Juristisch sind die Hacker allerdings noch nicht aus dem Schneider. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte am Wochenende gegenüber heise online, man wolle erst die Sachverhalte prüfen, bevor man über ein mögliches juristisches Vorgehen entscheide. So sei noch nicht sicher, ob es sich bei dem Fingerabdruck tatsächlich um den von Schäuble handle. Selbst wenn der Minister nicht gegen die Veröffentlichung vorgeht, könnten zum Beispiel die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Bußgelder verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.
Wenn das so wäre, also wenn (staatsangestellte) Datenschützer wirklich noch auf Basis von Gesetzen gegen Datenmissbrauch und Überwachung vorgehen könnten, wäre das ja gut, und gerade das, was die Aktion des CCC herausfinden wollte.
Quelle: heise.de
Seba96 - 31. Mär, 14:33
2 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks