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Montag, 23. Juli 2007

EU der Amoklauf der Bürokratie

Aus den Deutschlandbrief Junie, 2007

12. Jahrgang / Nummer 6 / Juni 2007 Hintergrund ¦
Gestern Top, heute Flop:
Noch vor kurzem sah es so aus, als hätten die Europäer mit dem Airbus A380 , dem größten Passagierflugzeug der Welt, über den Konkurrenten Boeing triumphiert. Jetzt steckt der Konzern tief in der Krise. Mögliche Erklärung: ein Geheimdienstcoup im August 2005. Als damals der Wunderflieger im Werk Hamburg-Finkenwerder im Rahmen einer großen Feier der Öffentlich-keit vorgestellt wurde und an die zehntausend Menschen auf das Gelände strömten, machten sich mysteriöse Personen in den verwaisten Büros zu schaffen. Sie kopierten Blaupausen, Akten und Faxe. Sie ließen den Inhalt ganzer Papierkörbe mitgehen. Eine professionelle, überfallartige Aktion, die von unbekannter Seite fotografiert wurde. Der DeutschlandBrief hatte Gelegenheit, die Fotos einzusehen. Airbus ließ später ausstreuen, der russische Geheimdienst habe alles organisiert. Nach zuverlässigen Informationen ist das falsch. Es war die transatlantische Gegenseite. ¦ Seit dem Februar 2006 wurde die Bundeswehrführung mehrfach darüber informiert, daß US-Soldaten in Afghani-stan mit deutschen Hoheitszeichen auf ihren Uniformen und Fahrzeugen unterwegs sind. Die Bundeswehr intervenierte nicht. Aufnahmen, die den Mißbrauch belegen, wurden von afghanischen Gaststudenten wiederholt deutschen Fernseh-anstalten angeboten – keine Reaktion. Konsequenz: mehr Anschläge auf deutsche Soldaten in Afghanistan. ¦ Das U-Boot USS Jimmy Carter kann sich mit Hilfe von Kufen auf Glasfaserkabel setzen, die auf dem Meeres-boden verlaufen. Die Spezialisten, die dann in einer Taucherglocke in Aktion treten, sind in der Lage, zu Desinformationszwecken ganze Datenpakete abzuändern. ¦ Wie wir unseren Lesern, die den DeutschlandBrief elektronisch beziehen, bereits mitgeteilt haben, war die Meldung des Chaos Computer Club über die in Elster eingebaute Spionage-Software falsch. Richtig ist hingegen, daß behördlicherseits bereits darüber diskutiert wird, mit welchen Mitteln Schutzprogramme gegen den unbemerkten staatlichen Zugriff auf Computer ausgehebelt werden können. Das bestätigte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar gegenüber den Fuchsbriefen vom 26. April. Die erste Möglichkeit sehe so aus, daß mit Hilfe des Herstellers ein Online-Zugang in das Betriebssystem fest installiert wird. (Gerüchteweise hat Microsoft mit dem Betriebssystem Windows NT dies für den US-Geheimdienst NSA bereits getan.) Die zweite Möglichkeit bestehe darin, daß die elektronische Steuererklärung Elster künftig obligatorisch wird und daß man mit ihr automatisch ein eingebautes Spionageprogramm herunterlädt. Kommentar der Fuchsbriefe: „Geben Sie sich keinen Illusionen hin! Was technisch möglich ist, wird irgendwann auch ausprobiert.“ Was in der Verfassung, die Frau Merkel retten will, wirklich steht Stellen Sie sich ein staatsähnliches Gebilde mit 500 Millionen Einwohnern vor, in dem die Parlamen-te entmachtet sind und nur noch als leere Hülsen existieren, in dem die Gewaltenteilung aufgehoben wurde, in dem eine allmächtige Bürokratie nach eigenem Gutdünken in Wirtschaft und Gesellschaft eingreift und das von undurchsichtigen Räten und Komitees regiert wird. Dieses Gebilde existiert wirklich. Es handelt sich um die Europäische Union. Um ihre Macht zu ze-mentieren, wurde ein Vertrag ausgehandelt, der alle bisherigen Europa-Verträge ersetzen soll. Er nennt sich Verfassung. Weil Franzosen und Niederländer in einer Volksabstimmung Nein gesagt haben, konnte sie bisher nicht in Kraft treten. Und doch will Angela Merkel diese Verfassung retten – mit Hilfe einer kosmetisch überarbeiteten Version, die es erlaubt, die wesentlichen Bestandteile an den europäischen Völkern vorbeizumogeln, und zwar ohne neue Re-ferenden. Auch der neugewählte französische Präsi-dent will laut Zeitungsberichten dabei mitspielen. Die Öffentlichkeit in Deutschland ist kaum interessiert. Selbst die dramatischen Warnungen von Altbundespräsident Roman Herzog (vgl. Deutsch-landBrief, Februar 2007) verhallten ungehört. Nicht einmal die FDP, die sich als liberale Partei versteht, geht auf die Barrikaden. Dabei steht alles auf dem Spiel: das Grundgesetz, die Gewaltenteilung, die Demokratie, der Rechtsstaat, das Selbstbestim-mungsrecht der Völker. Noch ist Zeit, sich für ein freies Europa und gegen die Verfassung zu engagieren und im Sinne von Max Frisch Stellung zu beziehen, der einmal gesagt hat: „Demokratie bedeutet, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen.“ Anhand von 20 Beispielen wird im folgenden aufgedeckt, warum die geplante EU-Verfassung nicht akzeptabel ist: 1. Wußten Sie, daß unsere Volksvertreter einer Verfassung zugestimmt haben, die bestimmt: Was Brüssel sagt, das müssen wir machen? So steht es im Text: „Diese Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union

DeutschlandBrief / Juni 2007 / Seite 2 ________________________________________________________________________________________________________________________________übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten“. Bis 2004 kamen ca. 2/3 aller Gesetze aus Brüssel, mit Strafen versehen, wenn sich ein Land nicht daran hält. Die Vorgaben der EU sollen nach dieser Verfassung sogar noch über den Verfassungen und Grundgesetzen der Mitgliedsländer stehen. Dieser Artikel stand im Entwurf der Verfassung weit hinten. Um zu zeigen, wie ernst er gemeint ist, steht er jetzt weiter vorne – noch vor den Grundrechten (Art. I–6, S.18). 2. Hätten Sie geglaubt, daß Brüssel Teile dieser Verfassung nach eigenem Gutdünken abändern kann? Von 321 Bestimmungen des Teils 3 dürfen 154 geändert werden – ohne eine Regierungskonferenz und ohne daß das EU-Parlament zustimmen muß. Darunter sind sehr wichtige Bereiche: europäischer Binnenmarkt; Arbeitnehmer; freier Warenverkehr; Kapital- und Zahlungsverkehr; Wettbewerbsregeln; Wirtschafts- und Währungspolitik; Umwelt; Verbraucherschutz; Verkehr; Landwirtschaft; Justiz; Industrie. Es reicht schon, wenn das EU-Parlament nur „angehört“ wird; nur der Europäische Rat, d.h. die dort vertretenen Regierungen, muß sich einig sein (Art. IV-445, S. 197) 3. Darf sich Brüssel mit einer Selbstbedienungs-klausel alles erlauben? Mit der „Flexibilitäts-klausel“ hat sich die EU eine Hintertür eingebaut. Eigentlich war beschlossen, daß die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – die sog. „begrenzte Einzelermächtigung“. Aber das wird durch eine unverfänglich klingende „Flexibilitätsklausel“ unterlaufen: Fehlt Brüssel die eigentlich erforderliche Ermächtigung, darf man dennoch „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, so man das für richtig hält. Brüssel muß sich nur eine einstimmige Zustimmung eines Ministerrates und die der Mehrheit des Parlaments verschaffen (Art. I-18, S. 24). 4. Haben Sie gemeint, dieser Verfassungsentwurf sei demokratisch zustande gekommen? Es sei „eine Leistung“ des sog. Verfassungskonventsgewesen, diese Verfassung „im Namen der Bürgerinnen und Bürger“ Europas auszuarbeiten, loben sich die Verfassungserarbeiter in ihrer Präambel selbst. Damit man nicht merken sollte, daß der Entwurf nur von EU-gläubigen Politikern stammt, dachte man sich eine „Anhörung der Zivilgesellschaft“ aus. Aber sogar dieses Feigenblatt hatte Löcher: Selbst die (sorgsam ausgesuchten) 50 Bürger durften sich jeweils nur ein paar Minuten äußern. (Dokumenta-tion: Konvent-Teilnehmer Andreas Wehr, „Europa ohne Demokratie?“, ISBN 3-89438-272-4) 5. Würden Sie gerne erfahren, wie viele der Konvent-Mitglieder diese Verfassung abgelehnt haben? Es haben nicht alle Teilnehmer unter-zeichnet. Weil die Bürger nicht erfahren sollten, welche Vertreter welcher Länder die Verfassung abgelehnt hatten, wurde die Liste geheim gehalten. (Näheres: Andreas Wehr, „Europa ohne Demokratie?“, ISBN 3-89438-272-4) 6. Wissen Sie in welcher Eile in manchen Ländern diese Verfassung durchgepeitscht wurde? Die litauischen Abgeordneten ratifizierten den Text ohne öffentliche Debatte, noch ehe auch nur der Entwurf im Amtsblatt der Union veröffentlicht worden war. Erst nach der Ratifizierung wurde bekannt, daß der litauische Text auf den fünfhundert Seiten 400 Über-setzungsfehler enthielt. („Demokratie in der EU“ 3/07, S. 25) 7. Der EU-Verfassungsvertrag wird durch ein Gesetz als für die deutschen Bürger verbindlich erklärt, das der Bundestag erläßt. Doch wollen Sie einen Vertrag befolgen müssen, von dem selbst ein Bundestagsabgeordneter sagt (Hermann Scheer, SPD, Alternativer Nobelpreis `99): „Es gibt kaum Korrekturmöglichkeiten internationaler Verträge, falls sich ihre Umsetzung (später) alsunverhältnis-mäßig, unzulänglich, verfehlt oder gar verhängnis-voll herausstellt. Das Parlament eines Staates kann ein fehlerhaftes Gesetz ändern: Internationale Verträge sind demgegenüber fest wie Beton“. (H. Scheer, „Die Politiker“, 2003, S. 133) 8. Halten Sie es für akzeptabel, daß unsere Volks-vertreter solche Beton-Verträge einfach abnicken? Der Verfassungsexperte Professor Schachtschneider stellt dazu fest: „Die meisten Abgeordneten jeden-falls des Deutschen Bundestags pflegen den Gemein-schaftsverträgen blindlings zustimmen…; denn deren Ablehnung gilt als politisch inkorrekt. Einen meßbaren Einfluß haben die Abgeordneten auf die Verträge nicht, vor allem weil… die Regierung sich

DeutschlandBrief / Juni 2007 / Seite 3 ________________________________________________________________________________________________________________________________(bereits) gebunden hat“. (Karl-Albrecht Schachtschneider, „Deutschland nach dem Konventsentwurf“, in „Recht u. Politik“ 39, S.202) 9. Haben Sie Vertrauen zu einer Verfassung, die von einem Parlament durchgewunken wurde, dessen Präsident Lammert ungeniert sogar die Gewalten-teilung in Frage stellt: „Es ist nicht überzeugend, den Grundsatz der Gewaltenteilung ohne weiteres auf die EU zu übertragen.“ Dabei ist die Aufteilung der Staatsgewalt auf Parlament, Regierung und Rechtsprechung eine der wichtigsten Säulen der Demokratie – genau wie die Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn nun sogar der Präsident des Bundestags, Norbert Lammert, findet, daß man in der EU darauf verzichten kann – dann muß man sich schon Gedanken darüber machen, wieviel dem Parlament die demokrati-schen Grundregeln noch bedeuteten, als es dieser Verfassung zustimmte. (Norbert Lammert, „Europa leben lassen“, Welt am Sonntag, 18.03.07) 10. Soll man durch diese Verfassung einen Zustand verfestigen, von dem Roman Herzog schreibt: „Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“. (Welt am Sonntag 14.1.07) Professor Herzog war immerhin fünf Jahre lang Präsident dieser Bundesrepublik. Und müßte es die politische Kaste in diesem Land nicht zum Nachdenken bringen, wenn ausgerechnet Roman Herzog fordert: „Diese Verfassung ist abzu-lehnen“. (Welt am Sonntag, 14.1.07) Professor Herzog war zwölf Jahre lang Vize-, dann Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. 11. Soll Brüssel tatsächlich auch noch für den Sport zuständig sein? In der Verfassung wird festgelegt, daß Brüssel auch für Sport und sogar den Tourismus Zuständigkeiten bekommt. (Art. I-17, S. 23) 12. Ist es nicht verdächtig, wenn die Bundeskanz-lerin am 25.3.2007 verlangt, die EU brauche nicht weniger Zuständigkeiten, sondern: „Die EU braucht mehr Zuständigkeiten als heute. Es gibt den Willen, die Dinge schnell zu bearbeiten.“ Parlamentspräsident Lammert erklärte dazu, die Machtverschiebung nach Brüssel sei „das Ergebnis kalkulierten politischen Handelns“. Waren die Bürger an diesem Handel beteiligt? 13. Der Gleichheitsgrundsatz wird im Europäischen Parlament grob mißachtet: Die Deutschen haben ein Viertel zu wenig Abgeordnete im EU-Parlament. Entsprechend der Bevölkerungszahl müßten die deutschen Interessen von 124 Abgeordneten wahrge-nommen werden. Aber die Verfassung gesteht Deutsch-land viel weniger Vertreter zu: nur 96 gegenüber 654 anderen – es fehlt also rund ein Viertel der politischen Kraft. Und bei künftigen Erweiterungen wird es noch viel schlimmer. Dabei schreibt das deutsche Grundgesetz vor, daß alle Wahlen „allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich“ stattzufinden haben. In der EU-Verfassung steht fast dasselbe – nur das Wort „gleich“ hat man klamm-heimlich weggestrichen. (Art. I-20, S. 25 und Teil IV Tit. I Art. 1, S. 389) 14. Wissen Sie, wieviel (Steuerzahler-) Geld es kostet, daß die EU beschlossen hat, daß ihr Parlament abwechselnd in Straßburg und in Brüssel tagt? Und wieviel höchstbezahlte Zeit für das Hin und Her der Abgeordneten verschwendet wird? Man schätzt: Das dauernde Umziehen der europäischen Abgeord-neten belastet die Steuerzahler im Jahr mit etwa 200 Millionen Euro. In der EU-Verfassung wird das ausdrücklich so festgeschrieben. (Teil IV, 6. Protokoll, S. 267) 15. Akzeptieren Sie, wenn die EU-Verfassung vorsieht: Die EU darf einen Krieg anfangen, ohne das Europäische Parlament zu fragen. Über Militäreinsätze entscheidet allein der Minister-rat der EU. Das Parlament hat weder eine Entschei-dungsbefugnis noch eine Kontrolle über Truppenein-sätze und die entsprechende Außenpolitik. Es wird sogar ausdrücklich bestimmt, daß nicht einmal der Europäi-sche Gerichtshof eine Kontrollmöglichkeit hat. (Art. I-41, S. 37 und Art. III-376. S. 169) 16. Wollen Sie mit Ihren Steuern mehr Panzer und Tornados finanzieren? Die EU-Bürger sind mit dieser Verfassung verpflichtet, mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben. Die Verfassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ – und das heißt im Klartext: mehr Geld für Rüstung. (Art. I-41 Abs. 3. S. 37)

DeutschlandBrief / Juni 2007 / Seite 4 ________________________________________________________________________________________________________________________________17. Wollen Sie, daß in Ihrer Verfassung steht: In gewissen Fällen ist die Todesstrafe erlaubt.In der Schlußakte der geplanten EU-Verfassung heißt es wörtlich: „3.b) Ein Staat kann in seinem Recht die Todes-strafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden“. (Schluß-akte, Erklärung 12, Art.2, S. 434 ) 18. Finden Sie eine Verfassung gut, in der erlaubt wird, in eine revoltierende Menge zu schießen? Die EU-Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zu-lässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung verur-sacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig niederzuschlagen“. (Schlußakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434) 19. Wollen Sie, daß den EU-Beamten ein Freibrief ausgestellt wird? 40.000 EU-Mitarbeiter wollen immerwährende Immunität. Erinnern Sie sich: 1999 mußte die EU-Kommission, also die ganze Spitze, wegen eines Korruptionsfalles zurücktreten. Dennoch räumt man den EU-Beamten Immunität für ihre gesamte Arbeit ein, selbst für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. In keinem der einzelnen Mitgliedsländer käme man auf die Idee, seinen Beamten Immunität zu verleihen – aber in Brüssel will man nicht zur Verantwortung gezo-gen werden können; dabei wird dort viel einschneiden-der in das Leben von 500 Millionen Menschen einge-griffen. Diese Verantwortungslosigkeit wird in der geplan-ten Verfassung nicht nur für Beamte, sondern auch noch für „sonstige Bedienstete der Union“ für alle Zeiten fortgeschrieben. (Teil IV, 7. Protokoll, Art. 11, S. 270) 20. Soll Ihr Bundestagsabgeordneter eine Verfassung unterschreiben, welche die Verwanzung Ihrer Wohnung erlaubt? Die „Achtung“ des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunika-tion darf eingeschränkt werden, u.a. „für das wirt-schaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“. Wer definiert dieses „wirtschaftliche Wohl“? Und welche Moral soll eigentlich geschützt werden? Gummibegriffe, die dehnbarer wären, lassen sich kaum vorstellen. (Schlußakte, Erklärung 12, Art. 7, S. 438) Quellen und Seitenzahlen beziehen sich auf den offiziell von der EU herausgegebenen Band „Vertrag über eine Ver-fassung für Europa“ (ISBN 92-824-3098-7) Der vorstehende Text wird im Juni auch von dem überparteilichen Verein Mehr Demokratie e.V. verbreitet. Die europaweit vernetzte Organisation kämpft für das Recht auf Volksabstimmung auch auf nationaler Ebene in Deutschland. Kontakt: Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 030 – 42082370. info@mehr-demokratie.deAppell an Beckstein In Art. 5 garantiert das Grundgesetz die Meinungs- und Pressefreiheit, Art. 3 legt fest, daß niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Genau dagegen verstößt das bayerische Innenministerium im Fall Danubia seit 2001 und neuerdings im Fall Sascha Jung. Daß die Münchener Burschenschaft Danubia vom bayeri-schen Verfassungsschutz des Rechtsextremismus verdächtigt wird, geht zurück auf einen ausländerfeindlichen Zwischenfall im Januar 2001. Obwohl die polizeiliche Untersuchung längst ergeben hat, daß die Danubia keinerlei Schuld traf, wird sie auf Initiative des Innenministeriums in München immer noch stigmatisiert. Und dasselbe Ministerium verhinderte, daß der Rechtsanwalt Sascha Jung, früher stellvertretender Juso-Vorsitzender von Sachsen und Mitglied der Danubia, trotz Bestnoten in den bayerischen Staatsdienst aufgenommen wird – wegen seiner Zugehörigkeit zu der Burschenschaft. Gegen das Berufsverbot und gegen die staatliche Brand-markung einer konservativen, in der freiheitlichen Tradition von 1848 stehenden Burschenschaft, protestiert jetzt die Initiative Akademische Freiheit (Postfach 340146, 80098 München, Fax: 089/ 43759926). Gründer ist der Ministerial-dirigent a.D. Dr. Hans Merkel, CSU-Mitglied, langjähriger Büroleiter von Bundestagspräsident Richard Stücklen und Leiter der Abteilung für internationale parlamentarische Beziehungen des Bundestags. Die Initiative Akademische Freiheit nennt das Vorgehen des Innenministeriums einen „politischen Skandal“ und sammelt derzeit Unterschriften für ihren Münchener Appell. Darin wird Innenminister Beckstein aufgefordert, das gegen Jung verhängte Berufsverbot aufzuheben, die Diskriminierung der Burschenschaft Danubia zu beenden und sie aus dem Verfassungsschutzbericht zu streichen. Den Münchener Appell können Sie auch online unterschreiben unter: www.akademische-freiheit.de¦ Redaktionsschluß: 9. Juni 2007 Bruno Bandulet DeutschlandBrief Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Dr. Bruno Bandulet. Verlag und Redaktion: Bandulet Verlag GmbH, Kurhausstraße 12, D-97688 Bad Kissingen, Tel. 0971/ 68257, Fax 0971/69056. Internet: www.bandulet.de, ePost: info@deutschlandbrief.netDer DeutschlandBrief erscheint in der Regel monatlich. Jahres-abonnement EUR 46 inkl. MWSt und Porto innerhalb Europas. Bezug gegen Vorauszahlung. Keine Haftung bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt. Copyright by: Dr. Bruno Bandulet. Titel, Inhalt und Layout sind urheberrechtlich geschützt. Druck: Walz Druck Center, Hammelburg

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