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Dienstag, 13. Februar 2007

Zitat von Pfarrer Viktor Knirscht

ZUM RECHT DES WAHRHEITSSUCHENDEN GEHÖRT ES, ZWEIFELN, FORSCHEN UND ABWÄGEN ZU DÜRFEN. UND WO IMMER DIESES ZWEIFELN UND WÄGEN VERBOTEN WIRD, WO IMMER MENSCHEN VERLANGEN, DASS AN SIE GEGLAUBT WERDEN MUSS, WIRD EIN GOTTESLÄSTERLICHER HOCHMUT SICHTBAR, DER NACHDENKLICH STIMMT. WENN NUN JENE, DEREN THESEN SIE ANZWEIFELN, DIE WAHRHEIT AUF IHRER SEITE HABEN, WERDEN SIE ALLE FRAGEN GELASSEN HINNEHMEN UND GEDULDIG BEANTWORTEN. UND SIE WERDEN IHRE BEWEISE UND IHRE AKTEN NICHT LÄNGER VERBERGEN. WENN JENE ABER LÜGEN, DANN WERDEN SIE NACH DEM RICHTER RUFEN. DARAN WIRD MAN SIE ERKENNEN. WAHRHEIT IST STETS GELASSEN. LÜGE ABER SCHREIT NACH IRDISCHEM GERICHT!“
Pfarrer Viktor R. Knirsch aus Kahlenbergerdorf (Österreich)

Heute bei Ansorde

Das andere Maaß

Der Fall Brigitte Mohnhaupt ist noch ein Beispiel wie Justiz in Deutschland mit verschiedenen Maaßstäben angewendet wird. Seit die neun Morde, bei denen sie sich entweder beteidigt hat, oder alleine ausgeführt haben soll, sind gerade mal 30 Jahre vergangen.

Die schwachkranke Rechtfertigung sie zu befreien ist, sie sei inzwischen harmlos, weil ihre Weltanschaung nicht mehr den Zeitgeist entspricht.

30 Jahre nach dem Kriegsende, hätte man so ein Argument, über Deutsche Kriegsverbrecher lächerlich empfunden. Obwohl fast alle sich komplett in die Gesellschaft intigriert hatten und keiner unter ihnen eine Gefahr für seine Mitmenschen dar stellte. Noch 2005, nachdem schätzungsweise 97% der Verdächtigen natürlichen Tods gestorbrn waren, fahndete das Simon Wiesenthal Institut weiter und riskierte nicht das man es der lächerlichkeit anmaaßte.

Wenn die ehemaligen Kameraden in der Regierung sitzen, dann hat die Justiz auch Einsicht.


Am 11. November 1982 wurde Brigitte Mohnhaupt beim Aufsuchen eines RAF-Erddepots in einem Waldstück bei Heusenstamm verhaftet. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte sie am 2. April 1985 wegen Beteiligung an den neun Morden des Jahres 1977, wegen des versuchten Mordes an Frederick Kroesen und seinen drei Begleitern sowie wegen der versuchten Ermordung von mindestens fünf Staatsanwälten zu fünf lebenslangen Einzelfreiheitsstrafen und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren[3]. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 16. Juli 1986 hieraus eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet.

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